Zum Inhalt Springen

Beratung im Schwangerschaftskonflikt

| Fallbeispiel #2

  • Beratung
  • Schwangerschaft

Bei einer gynäkologischen Untersuchung wird bei Noa eine Schwangerschaft festgestellt. Noa ist überfordert mit der Situation und wünscht sich Informationen von der Gynäkologin. Von der Gynäkologin erfährt Noa aber nur, dass Noa in einer Woche wiederkommen soll, um zu gucken, wie die Schwangerschaft sich entwickelt.

Zwei Personen in einem Beratungsgespräch
Foto von Alex Green via Pexels

Mit vielen Fragen im Kopf verlässt Noa die Praxis und trifft zufällig eine Freundin auf dem Weg nach Hause. Noa erzählt Marcia von der Schwangerschaft und dem Gefühl der Überforderung und all den Fragen, die sich jetzt stellen. Marcia erzählt Noa, dass sie vor einem Jahr in einer ähnlichen Situation war und wie ihr das Beratungsgespräch bei der pro familia geholfen hat, ihre Gedanken zu sortieren. So konnte Marcia eine Entscheidung treffen.

Noa horcht auf, weil die Gynäkologin nicht über die Möglichkeit von Beratungsgesprächen gesprochen hat. Marcia zeigt Noa die Homepage von der pro familia Beratungsstelle und gemeinsam rufen sie dort an. Noa bekommt schnell einen Beratungstermin. Im Beratungsgespräch hat Noa den Raum, die Frage für sich zu klären, ob Noa die Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Noa möchte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen und erfährt im Beratungsgespräch die Voraussetzungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist und die Durchführungsmethoden. Noa fühlt sich nach dem Gespräch gut informiert und in der Lage eine Entscheidung zu treffen.

Du hast das Recht informiert zu werden und selbst zu entscheiden, ob du eine Schwangerschaft abbrechen möchtest oder nicht. Der Schwangerschaftsabbruch ist im Paragraphen 218 im deutschen Strafgesetzbuch geregelt. Dort steht zum Beispiel, dass du für einen Schwangerschaftsabbruch einen Beratungsschein einer dafür staatlich anerkannten Beratungsstelle benötigst und anschließend drei Tage bis zum Abbruch warten. Mit der Beratungsbescheinigung kann eine Schwangerschaft grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abgebrochen werden.

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #1

Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

Besuch' uns doch mal bei Social Media!:

Sexuelle und reproduktive Rechte KONKRET

2024 © pro familia Bundesverband e. V.