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Kosten von Verhütungsmitteln

| Fallbeispiel #5

  • Familienplanung
  • Gesundheit

Lea und Hannes sind 25 und 23 Jahre alt und haben Lust auf Sex. Sie möchten aber eine ungewollte Schwangerschaft vermeiden und brauchen ein sicheres Verhütungsmittel.

Foto eines Kondoms
Foto von Nataliya Vaitkevich via Pexels

Leider ist die Auswahl nicht groß, die beiden leben von Hartz IV bzw. stocken auf. Kondome und die Pille sind das erste, woran sie bei der Verhütung denken. Denn ein Eingriff, um eine Spirale einsetzen zu lassen, kostet viel Geld. Auch die Pille ist teuer. Das Paar wendet sich mit ihrem Problem an die pro familia Beratungsstelle in Hannover. Von der Beraterin erfahren sie, dass in Hannover ein Antrag auf Kostenübernahme zum Beispiel für die Pille, Spirale oder Kondome beim Sozialamt gestellt werden kann. Auch in anderen Kommunen ist das möglich.

„So ein Glück“, denkt Lea. Als sie ihrer Freundin später davon erzählt, sagt diese: „Lea, das ist kein „Glück“! Du hast ein Recht auf Familienplanung und ein Recht zu entscheiden, welches Verhütungsmittel du anwenden möchtest. Wie viel Geld du hast, darf dabei keine Rolle spielen.“ Lea wird nachdenklich. Sie hat sich immer schlecht gefühlt und geschämt. Wenn sie „mein Recht“ sagt, fühlt sie sich etwas besser.

Der Zugang zu individuell passenden und zuverlässigen Verhütungsmitteln ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte. Die Wahl des passenden Verhütungsmittels darf daher nicht durch Armut oder andere Gründe eingeschränkt sein. Verhütungsmittel sind Teil der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung und sollten deshalb in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Sie müssen ohne viel Bürokratie für alle zugänglich sein.

Dieses Fallbeispiel berührt folgende Rechte

Recht #1

Du hast das Recht
auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

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